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Sitzungsdaten

 

Ablauf einer Gesuchseingabe

 

Der FLS nimmt Beitragsgesuche in schriftlicher Form mit einem entsprechenden Projektdossier entgegen.

Das Projektdossier muss Angaben enthalten über
Projektträgerschaft
Inhalt des Projektes
Finanzierung
Antrag an den FLS
Detaillierte "Richtlinien für Beitragsgesuche" finden Sie hier.

Für weitere Angaben zu den Tätigkeitsfeldern und zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten des FLS siehe:
- Der FLS in Kürze,
- Projekte, die der FLS nicht unterstützt
- Kriterien und Grundsätze zur Vergabepraxis des FLS (PDF, 130 KB).

Der Empfang einer Gesuchseingabe wird vom FLS bestätigt. In einem ersten Schritt wird das Gesuch danach intern geprüft und anschliessend einem der beiden Projektausschüsse der Kommission unterbreitet. Aufgrund des Antrages des Projektausschusses wird dann die Gesamtkommission des FLS einen Entscheid treffen.

Die an den FLS gerichteten Gesuche sind zahlreich. Zudem stehen der Gesamtkommission jährlich nur vier Sitzungstermine zur Verfügung. Erfahrungsgemäss kann es daher zwei bis drei Monate dauern, bis ein Entscheid gefällt wird.

Die Gesuchsteller werden deshalb angehalten, die Eingabefristen (siehe Tabelle Sitzungstermine) zu beachten. Sind zur Prüfung eines Gesuches zusätzliche Abklärungen notwendig, kann die Behandlung des Gesuches auf einen späteren Sitzungstermin verschoben werden. Über den Entscheid der Kommission werden die Gesuchssteller schriftlich informiert.

Aktualisiert 9. März 2010
© Fonds Landschaft Schweiz

 

E-Mail: info@fls-fsp.ch
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