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Idee und Ziele

FLS in Kürze

Organisation

 

Der FLS in Kürze

Gründung

Der FLS wurde 1991 anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft ins Leben gerufen und mit 50 Millionen Franken dotiert. Damit sollte für eine breite Bevölkerung und für kommende Generationen etwas von bleibendem Wert geschaffen werden. Der Bundesbeschluss über die Finanzhilfen trat am 1. August 1991 in Kraft und war vorerst bis zum 31. Juli 2001 befristet.
Am 23. September 1999 bewilligte das Parlament eine Verlängerung des Bundesbeschlusses bis zum 31. Juli 2011. Der Fonds wurde nochmals mit 50 Millionen Franken dotiert. Eine zweite Verlängerung um zehn Jahre bis Mitte 2021 sowie weitere 50 Millionen Franken hat das Parlament am 18. Juni 2010 bewilligt.

Wirkungsweise

Allein mit gesetzlichen Verboten und Geboten ist die Pflege der Kulturlandschaft nicht gewährleistet.
Der FLS gibt finanzielle Anreize für freiwillige Massnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Landschaften, Natur- und Kulturdenkmälern. Dieses Prinzip fördert die Bereitschaft zur Selbsthilfe regionaler und lokaler Trägerschaften. Es bewirkt auch Synergieeffekte in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Baugewerbe sowie des einheimischen und traditionellen Handwerks. Mit seinen Beiträgen leistet der FLS regionalwirtschaftlich erwünschte, beschäftigungswirksame Hilfen in wirtschaftlich schwachen Regionen. Die Finanzhilfen haben einen Multiplikationseffekt. Sie lösen in vielen Fällen ein Mehrfaches an Investitionen aus. Viele Projekte haben eine Vorbildfunktion und spornen auch andere an, ein Projekt zu realisieren.
Die nachstehenden Beispiele illustrieren drei typische Situationen für Finanzhilfen des FLS. Sie zeigen modellhaft den Unterschied zwischen FLS-Beiträgen und ordentlichen Subventionen:

Lücken schliessen

Lücken schliessen


Alternative Lösungen<br />
ermöglichen

Alternative Lösungen
ermöglichen


Starthilfen geben

Starthilfen geben

Tätigkeitsfeld

Der FLS unterstützt Projekte, die folgende Massnahmen zur Erhaltung der biologischen und strukturellen Vielfalt der Landschaft beinhalten:
Angepasste Bewirtschaftung bzw. Pflege naturnaher Kulturlandschaften
Rückgewinnung von naturnahen Lebensräumen
Sanfte Erneuerung und Wiederherstellung von landschaftsprägenden Elementen wie z.B. Trockenmauern, Schindeldächer, usw.
Revitalisierung von Obstgärten, Hecken, Alleen und Waldrändern
Vereinfachtes Verfahren zur Förderung neuer Alleen und Baumreihen
Renaturierung von kanalisierten oder eingedolten Gewässern
Siedlungsökologie, Aufwertung von Wohnumgebungen

 
Obstbäume prägen die Landschaft

Obstbäume prägen die Landschaft

Der FLS kann auch Massnahmen im Bereich der Information über die Notwendigkeit der Erhaltung und Pflege von Kulturlandschaften finanziell unterstützen, sofern sie in Zusammenhang stehen mit einem vom FLS unterstützten, integralen Projekt. Ein integrales Projekt umfasst alle wichtigen Landschaftselemente des betreffenden Gebietes und enthält konkrete Aufwertungsmassnahmen zugunsten der Natur und Landschaft.


Projekte, die der FLS nicht unterstützt.


Finanzielle Unterstützung

Beitragsgesuche können von privaten oder öffentlichen Trägerschaften an den FLS gerichtet werden.
Die Trägerschaft soll eine klare Zielvorstellung des Projektes haben. Die Umsetzbarkeit muss gewährleistet sein. Zudem muss eine Kostenübersicht und ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Für die Projektbeurteilung sind im weiteren folgende Gesichtspunkte wichtig:
Raumwirksamkeit, konkrete Massnahmen
Die Projekte sollen als unmittelbares Resultat eine sichtbare Umsetzung mit konkreten Massnahmen im Gelände beinhalten.
Nachhaltigkeit
Dauerhafte Lösungen sollen gegenüber kurzfristig angelegten bevorzugt werden.
Engagement und Motivation
Es wird eine ideelle oder materielle Eigenleistung erwartet.
Einbezug der Bevölkerung
Die Vorhaben sollen von der lokalen Bevölkerung mitgetragen werden, es sei denn, das Projekt selber habe die Motivation und den Einbezug der Bevölkerung zum Ziel

Der Chaltibach beim Herrenhaus Grafenort vor...

Der Chaltibach beim Herrenhaus Grafenort vor...


...und nach der Renaturierung

...und nach der Renaturierung


Aktualisiert 22. Juni 2010
© Fonds Landschaft Schweiz

 

E-Mail: info@fls-fsp.ch
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