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Idee und Ziele Mit dem Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften hat das Parlament zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) geschaffen. Der mit 50 Millionen Franken dotierte Fonds war anfänglich für 10 Jahre befristet. Am 23. September 1999 hat das Parlament für eine Fortsetzung des FLS bis 2011 weitere 50 Millionen Franken gesprochen. Am 18. Juni 2010 haben National- und Ständerat einer zweiten Verlängerung bis zum 31. Juli 2021 zugestimmt und dafür weitere 50 Millionen Franken bewilligt (vgl.Seit der Gründung 1991 hat der FLS bereits mehr als 2000 Projekte mit rund 125 Millionen Franken unterstützt (Vgl. Übersicht Projekte). Damit wurden in allen Landesgegenden Investitionen in drei bis vierfacher Höhe ausgelöst (350 bis gegen 500 Millionen Franken). Empfänger von Finanzhilfen sind
Für die Unterstützung durch den FLS sind das Engagement der Projektträger, ihre Fachkompetenz und die Beispielwirkung des Projekts hinsichtlich Zielen, Realisierung und Methodik wichtig. Bevorzugt werden Projekte mit einer räumlichen Ausstrahlung und einer nachhaltigen Wirkung. ![]() Der FLS unterstützt Landschaftsprojekte in allen Regionen der Schweiz. Der FLS arbeitet unbürokratisch. Er kann dort aktiv werden, wo keine anderen Institutionen finanzielle Unterstützung leisten. Die Hilfen des FLS können in Form von à-fonds-perdu-Beiträgen oder zinslosen Darlehen gewährt werden. Finanziert wird der FLS durch Beiträge des Bundes, sowie durch freiwillige Beiträge der Kantone und Gemeinden, der Wirtschaft und von Privatpersonen. Allgemeine Spenden wie auch ein aktives Sponsoring für einzelne Projekte sind willkommen. | |||||||||||||||||||||||
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